DATEN­SCHUTZ

Datenschutz­erklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Inter­esse an unse­rem Unter­neh­men. Daten­schutz hat einen beson­ders hohen Stel­len­wert für die Geschäfts­lei­tung der elko­tec GmbH. Eine Nut­zung der Inter­net­sei­ten der elko­tec GmbH ist grund­sätz­lich ohne jede Angabe per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mög­lich. Sofern eine betrof­fene Per­son beson­dere Ser­vices unse­res Unter­neh­mens über unsere Inter­net­seite in Anspruch neh­men möchte, könnte jedoch eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich wer­den. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfor­der­lich und besteht für eine sol­che Ver­ar­bei­tung keine gesetz­li­che Grund­lage, holen wir gene­rell eine Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son ein.

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, bei­spiels­weise des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adresse oder Tele­fon­num­mer einer betrof­fe­nen Per­son, erfolgt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und in Über­ein­stim­mung mit den für die elko­tec GmbH gel­ten­den lan­des­spe­zi­fi­schen Daten­schutz­be­stim­mun­gen. Mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung möchte unser Unter­neh­men die Öffent­lich­keit über Art, Umfang und Zweck der von uns erho­be­nen, genutz­ten und ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten infor­mie­ren. Fer­ner wer­den betrof­fene Per­so­nen mit­tels die­ser Daten­schutz­er­klä­rung über die ihnen zuste­hen­den Rechte aufgeklärt.

Die elko­tec GmbH hat als für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher zahl­rei­che tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men umge­setzt, um einen mög­lichst lücken­lo­sen Schutz der über diese Inter­net­seite ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Den­noch kön­nen Inter­net­ba­sierte Daten­über­tra­gun­gen grund­sätz­lich Sicher­heits­lücken auf­wei­sen, sodass ein abso­lu­ter Schutz nicht gewähr­lei­stet wer­den kann. Aus die­sem Grund steht es jeder betrof­fe­nen Per­son frei, per­so­nen­be­zo­gene Daten auch auf alter­na­ti­ven Wegen, bei­spiels­weise tele­fo­nisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffs­be­stim­mun­gen

Die Daten­schutz­er­klä­rung der elko­tec GmbH beruht auf den Begriff­lich­kei­ten, die durch den Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wur­den. Unsere Daten­schutz­er­klä­rung soll sowohl für die Öffent­lich­keit als auch für unsere Kun­den und Geschäfts­part­ner ein­fach les­bar und ver­ständ­lich sein. Um dies zu gewähr­lei­sten, möch­ten wir vorab die ver­wen­de­ten Begriff­lich­kei­ten erläutern.

Wir ver­wen­den in die­ser Daten­schutz­er­klä­rung unter ande­rem die fol­gen­den Begriffe:

a)    per­so­nen­be­zo­gene Daten

Per­so­nen­be­zo­gene Daten sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zierte oder iden­ti­fi­zier­bare natür­li­che Per­son (im Fol­gen­den „betrof­fene Per­son”) bezie­hen. Als iden­ti­fi­zier­bar wird eine natür­li­che Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­be­son­dere mit­tels Zuord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer Online-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren beson­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder sozia­len Iden­ti­tät die­ser natür­li­chen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

b)    betrof­fene Person

Betrof­fene Per­son ist jede iden­ti­fi­zierte oder iden­ti­fi­zier­bare natür­li­che Per­son, deren per­so­nen­be­zo­gene Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet werden.

c)    Ver­ar­bei­tung

Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hilfe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­ge­führte Vor­gang oder jede sol­che Vor­gangs­reihe im Zusam­men­hang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie das Erhe­ben, das Erfas­sen, die Orga­ni­sa­tion, das Ord­nen, die Spei­che­rung, die Anpas­sung oder Ver­än­de­rung, das Aus­le­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mitt­lung, Ver­brei­tung oder eine andere Form der Bereit­stel­lung, den Abgleich oder die Ver­knüp­fung, die Ein­schrän­kung, das Löschen oder die Vernichtung.

d)    Ein­schrän­kung der Verarbeitung

Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ist die Mar­kie­rung gespei­cher­ter per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mit dem Ziel, ihre künf­tige Ver­ar­bei­tung einzuschränken.

e)    Pro­fil­ing

Pro­fil­ing ist jede Art der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die darin besteht, dass diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­wen­det wer­den, um bestimmte per­sön­li­che Aspekte, die sich auf eine natür­li­che Per­son bezie­hen, zu bewer­ten, ins­be­son­dere, um Aspekte bezüg­lich Arbeits­lei­stung, wirt­schaft­li­cher Lage, Gesund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, Inter­es­sen, Zuver­läs­sig­keit, Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel die­ser natür­li­chen Per­son zu ana­ly­sie­ren oder vorherzusagen.

f)     Pseud­ony­mi­sie­rung

Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einer Weise, auf wel­che die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen, sofern diese zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men unter­lie­gen, die gewähr­lei­sten, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht einer iden­ti­fi­zier­ten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren natür­li­chen Per­son zuge­wie­sen werden.

g)    Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlicher

Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher ist die natür­li­che oder juri­sti­sche Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die allein oder gemein­sam mit ande­ren über die Zwecke und Mit­tel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­schei­det. Sind die Zwecke und Mit­tel die­ser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, so kann der Ver­ant­wort­li­che bezie­hungs­weise kön­nen die bestimm­ten Kri­te­rien sei­ner Benen­nung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­se­hen werden.

h)    Auf­trags­ver­ar­bei­ter

Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine natür­li­che oder juri­sti­sche Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die per­so­nen­be­zo­gene Daten im Auf­trag des Ver­ant­wort­li­chen verarbeitet.

i)      Emp­fän­ger

Emp­fän­ger ist eine natür­li­che oder juri­sti­sche Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, der per­so­nen­be­zo­gene Daten offen­ge­legt wer­den, unab­hän­gig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rah­men eines bestimm­ten Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten mög­li­cher­weise per­so­nen­be­zo­gene Daten erhal­ten, gel­ten jedoch nicht als Empfänger.

j)      Drit­ter

Drit­ter ist eine natür­li­che oder juri­sti­sche Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle außer der betrof­fe­nen Per­son, dem Ver­ant­wort­li­chen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der unmit­tel­ba­ren Ver­ant­wor­tung des Ver­ant­wort­li­chen oder des Auf­trags­ver­ar­bei­ters befugt sind, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu verarbeiten.

k)    Ein­wil­li­gung

Ein­wil­li­gung ist jede von der betrof­fe­nen Per­son frei­wil­lig für den bestimm­ten Fall in infor­mier­ter Weise und unmiss­ver­ständ­lich abge­ge­bene Wil­lens­be­kun­dung in Form einer Erklä­rung oder einer son­sti­gen ein­deu­ti­gen bestä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fene Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den ist.

2. Name und Anschrift des für die Ver­ar­bei­tung Verantwortlichen

Ver­ant­wort­li­cher im Sinne der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, son­sti­ger in den Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Union gel­ten­den Daten­schutz­ge­setze und ande­rer Bestim­mun­gen mit daten­schutz­recht­li­chem Cha­rak­ter ist die:

elko­tec GmbH
See­straße 64–67
13347 Berlin
Deutschland

Tel.: 030/456005–0
E‑Mail: kontakt@​elkotec.​de
Web­site: www.elkotec.de

3. Erfas­sung von all­ge­mei­nen Daten und Informationen

Die Inter­net­seite der elko­tec GmbH erfasst mit jedem Auf­ruf der Inter­net­seite durch eine betrof­fene Per­son oder ein auto­ma­ti­sier­tes System eine Reihe von all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen. Diese all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers gespei­chert. Erfasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugrei­fen­den System ver­wen­dete Betriebs­sy­stem, (3) die Inter­net­seite, von wel­cher ein zugrei­fen­des System auf unsere Inter­net­seite gelangt (soge­nannte Refer­rer), (4) die Unter­web­sei­ten, wel­che über ein zugrei­fen­des System auf unse­rer Inter­net­seite ange­steu­ert wer­den, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zugriffs auf die Inter­net­seite, (6) eine Inter­net-Pro­to­koll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Inter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zugrei­fen­den Systems und (8) son­stige ähn­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen, die der Gefah­ren­ab­wehr im Falle von Angrif­fen auf unsere infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Systeme dienen.

Bei der Nut­zung die­ser all­ge­mei­nen Daten und Infor­ma­tio­nen zieht die elko­tec GmbH keine Rück­schlüsse auf die betrof­fene Per­son. Diese Infor­ma­tio­nen wer­den viel­mehr benö­tigt, um (1) die Inhalte unse­rer Inter­net­seite kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die Inhalte unse­rer Inter­net­seite sowie die Wer­bung für diese zu opti­mie­ren, (3) die dau­er­hafte Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­rer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Systeme und der Tech­nik unse­rer Inter­net­seite zu gewähr­lei­sten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Falle eines Cyber­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len. Diese anonym erho­be­nen Daten und Infor­ma­tio­nen wer­den durch die elko­tec GmbH daher einer­seits sta­ti­stisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit in unse­rem Unter­neh­men zu erhö­hen, um letzt­lich ein opti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sicher­zu­stel­len. Die anony­men Daten der Ser­ver-Log­files wer­den getrennt von allen durch eine betrof­fene Per­son ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespeichert.

4. Rou­ti­ne­mä­ßige Löschung und Sper­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­gene Daten der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­der­lich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen ande­ren Gesetz­ge­ber in Geset­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, vor­ge­se­hen wurde.

Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem ande­ren zustän­di­gen Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­bene Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten gesperrt oder gelöscht.

 

5. Rechte der betrof­fe­nen Person

a)    Recht auf Bestätigung

Jede betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räumte Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Bestä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie betref­fende per­so­nen­be­zo­gene Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Möchte eine betrof­fene Per­son die­ses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

b)    Recht auf Auskunft

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, jeder­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen unent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu erhal­ten. Fer­ner hat der Euro­päi­sche Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gende Infor­ma­tio­nen zugestanden:

  • die Ver­ar­bei­tungs­zwecke
  • die Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die ver­ar­bei­tet werden
  • die Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wor­den sind oder noch offen­ge­legt wer­den, ins­be­son­dere bei Emp­fän­gern in Dritt­län­dern oder bei inter­na­tio­na­len Organisationen
  • falls mög­lich die geplante Dauer, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert wer­den, oder, falls dies nicht mög­lich ist, die Kri­te­rien für die Fest­le­gung die­ser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch den Ver­ant­wort­li­chen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben wer­den: Alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten
  • das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing gemäß Arti­kel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und – zumin­dest in die­sen Fäl­len – aus­sa­ge­kräf­tige Infor­ma­tio­nen über die invol­vierte Logik sowie die Trag­weite und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fene Person

Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­gene Daten an ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­nale Orga­ni­sa­tion über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die geeig­ne­ten Garan­tien im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu erhalten.

Möchte eine betrof­fene Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

c)    Recht auf Berichtigung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die unver­züg­li­che Berich­ti­gung sie betref­fen­der unrich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwecke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung unvoll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten – auch mit­tels einer ergän­zen­den Erklä­rung – zu verlangen.

Möchte eine betrof­fene Per­son die­ses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch neh­men, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

d)    Recht auf Löschung (Recht auf Ver­ges­sen werden)

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, sofern einer der fol­gen­den Gründe zutrifft und soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist:

  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den für sol­che Zwecke erho­ben oder auf son­stige Weise ver­ar­bei­tet, für wel­che sie nicht mehr not­wen­dig sind.
  • Die betrof­fene Per­son wider­ruft ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­lage für die Verarbeitung.
  • Die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein, und es lie­gen keine vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Gründe für die Ver­ar­bei­tung vor, oder die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein.
  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig verarbeitet.
  • Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem der Ver­ant­wort­li­che unterliegt.
  • Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­tene Dien­ste der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genann­ten Gründe zutrifft und eine betrof­fene Per­son die Löschung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der elko­tec GmbH gespei­chert sind, ver­an­las­sen möchte, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter der elko­tec GmbH wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen unver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.

Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von der elko­tec GmbH öffent­lich gemacht und ist unser Unter­neh­men als Ver­ant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft die elko­tec GmbH unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­ko­sten ange­mes­sene Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um andere für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die betrof­fene Per­son von die­sen ande­ren für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Löschung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, soweit die Ver­ar­bei­tung nicht erfor­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter der elko­tec GmbH wird im Ein­zel­fall das Not­wen­dige veranlassen.

e)    Recht auf Ein­schrän­kung der Verarbeitung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist:

  • Die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dauer, die es dem Ver­ant­wort­li­chen ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu überprüfen.
  • Die Ver­ar­bei­tung ist unrecht­mä­ßig, die betrof­fene Per­son lehnt die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ab und ver­langt statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.
  • Der Ver­ant­wort­li­che benö­tigt die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwecke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger, die betrof­fene Per­son benö­tigt sie jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.
  • Die betrof­fene Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­ge­legt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tig­ten Gründe des Ver­ant­wort­li­chen gegen­über denen der betrof­fe­nen Per­son überwiegen.

Sofern eine der oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen gege­ben ist und eine betrof­fene Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der elko­tec GmbH gespei­chert sind, ver­lan­gen möchte, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter der elko­tec GmbH wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung veranlassen.

f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che durch die betrof­fene Per­son einem Ver­ant­wort­li­chen bereit­ge­stellt wur­den, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, diese Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe b DS-GVO beruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hilfe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt, sofern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­gabe erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­esse liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

Fer­ner hat die betrof­fene Per­son bei der Aus­übung ihres Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rechte und Frei­hei­ten ande­rer Per­so­nen beein­träch­tigt werden.

Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­bar­keit kann sich die betrof­fene Per­son jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter der elko­tec GmbH wenden.

g)    Recht auf Widerspruch

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie betref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestim­mun­gen gestütz­tes Profiling.

Die elko­tec GmbH ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gende schutz­wür­dige Gründe für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den Inter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der betrof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechtsansprüchen.

Ver­ar­bei­tet die elko­tec GmbH per­so­nen­be­zo­gene Daten, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, so hat die betrof­fene Per­son das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwecke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spricht die betrof­fene Per­son gegen­über der elko­tec GmbH der Ver­ar­bei­tung für Zwecke der Direkt­wer­bung, so wird die elko­tec GmbH die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betrof­fene Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­de­ren Situa­tion erge­ben, gegen die sie betref­fende Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei der elko­tec GmbH zu wis­sen­schaft­li­chen oder histo­ri­schen For­schungs­zwecken oder zu sta­ti­sti­schen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Erfül­lung einer im öffent­li­chen Inter­esse lie­gen­den Auf­gabe erforderlich.

Zur Aus­übung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fene Per­son direkt jeden Mit­ar­bei­ter der elko­tec GmbH oder einen ande­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Dien­sten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG, ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det werden.

h)    Auto­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen im Ein­zel­fall ein­schließ­lich Profiling

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung – ein­schließ­lich Pro­fil­ing – beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Weise erheb­lich beein­träch­tigt, sofern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Union oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt, zuläs­sig ist und diese Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­sene Maß­nah­men zur Wah­rung der Rechte und Frei­hei­ten sowie der berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son erfolgt.

Ist die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen der betrof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen erfor­der­lich oder (2) erfolgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft die elko­tec GmbH ange­mes­sene Maß­nah­men, um die Rechte und Frei­hei­ten sowie die berech­tig­ten Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­de­stens das Recht auf Erwir­kung des Ein­grei­fens einer Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des eige­nen Stand­punkts und auf Anfech­tung der Ent­schei­dung gehört.

Möchte die betrof­fene Per­son Rechte mit Bezug auf auto­ma­ti­sierte Ent­schei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

i)      Recht auf Wider­ruf einer daten­schutz­recht­li­chen Einwilligung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten betrof­fene Per­son hat das vom Euro­päi­schen Richt­li­nien- und Ver­ord­nungs­ge­ber gewährte Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten jeder­zeit zu widerrufen.

Möchte die betrof­fene Per­son ihr Recht auf Wider­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend machen, kann sie sich hierzu jeder­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wenden.

6. Rechts­grund­lage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unse­rem Unter­neh­men als Rechts­grund­lage für Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen bestimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Erfül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fene Per­son ist, erfor­der­lich, wie dies bei­spiels­weise bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Erbrin­gung einer son­sti­gen Lei­stung oder Gegen­lei­stung not­wen­dig sind, so beruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­lich sind, etwa in Fäl­len von Anfra­gen zur unse­ren Pro­duk­ten oder Lei­stun­gen. Unter­liegt unser Unter­neh­men einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wird, wie bei­spiels­weise zur Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so basiert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fäl­len könnte die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfor­der­lich wer­den, um lebens­wich­tige Inter­es­sen der betrof­fe­nen Per­son oder einer ande­ren natür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­weise der Fall, wenn ein Besu­cher in unse­rem Betrieb ver­letzt wer­den würde und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, seine Kran­ken­kas­sen­da­ten oder son­stige lebens­wich­tige Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder son­stige Dritte wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann würde die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­lage basie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines berech­tig­ten Inter­es­ses unse­res Unter­neh­mens oder eines Drit­ten erfor­der­lich ist, sofern die Inter­es­sen, Grund­rechte und Grund­frei­hei­ten des Betrof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gänge sind uns ins­be­son­dere des­halb gestat­tet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­ge­ber beson­ders erwähnt wur­den. Er ver­trat inso­weit die Auf­fas­sung, dass ein berech­tig­tes Inter­esse anzu­neh­men sein könnte, wenn die betrof­fene Per­son ein Kunde des Ver­ant­wort­li­chen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

7. Berech­tigte Inter­es­sen an der Ver­ar­bei­tung, die von dem Ver­ant­wort­li­chen oder einem Drit­ten ver­folgt werden

Basiert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Arti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tig­tes Inter­esse die Durch­füh­rung unse­rer Geschäfts­tä­tig­keit zugun­sten des Wohl­erge­hens all unse­rer Mit­ar­bei­ter und unse­rer Anteilseigner.

8. Dauer, für die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gespei­chert werden

Das Kri­te­rium für die Dauer der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die jewei­lige gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung erfor­der­lich sind.

9. Gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Vor­schrif­ten zur Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten; Erfor­der­lich­keit für den Ver­trags­ab­schluss; Ver­pflich­tung der betrof­fe­nen Per­son, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len; mög­li­che Fol­gen der Nichtbereitstellung

Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Rege­lun­gen (z.B. Anga­ben zum Ver­trags­part­ner) erge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss erfor­der­lich sein, dass eine betrof­fene Per­son uns per­so­nen­be­zo­gene Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Folge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die betrof­fene Per­son ist bei­spiels­weise ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­gene Daten bereit­zu­stel­len, wenn unser Unter­neh­men mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte zur Folge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlos­sen wer­den könnte. Vor einer Bereit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fene an einen unse­rer Mit­ar­bei­ter wen­den. Unser Mit­ar­bei­ter klärt den Betrof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Bereit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gesetz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss erfor­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung besteht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bereit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte.

10. Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Entscheidungsfindung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Unter­neh­men ver­zich­ten wir auf eine auto­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Profiling.

Diese Daten­schutz­er­klä­rung wurde durch den Daten­schutz­er­klä­rungs-Gene­ra­tor der DGD Deut­sche Gesell­schaft für Daten­schutz GmbH, die als Exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter Neu-Ulm tätig ist, in Koope­ra­tion mit dem Anwalt für IT- und Daten­schutz­recht Chri­stian Sol­mecke erstellt.